Antwort des NDR-Intendanten vom 15. März 2007
Dies ist der ehemalige Beitrag des Autors “tchibomann”:
Hier nun ist die digitalisierte Form des Antwortschreibens von Prof. Jobst Plog, Intendant des NDR Rundfunkrats. Unserer Meinung nach eine Farce.
Diese digitalisierte Form des Schreibens darf frei verwendet werden. Doch bitte haltet euch an Regeln:
- Quellenangabe!
- Keine inhaltliche Veränderung des Textes!
- Möglichst Zitate, nicht den kompletten Text verwenden
Der unterste Abschnitt dieses Artikels ist dem Professor Jobst Plog gewidmet, hier findet ihr ein paar Informationen über den Intendaten.
— Hier nun das Schreiben von Intendanten Prof. Jobst Plog —
Herrn
Andreas Eich
15. März 2007
PANORAMA v. 22. Februar 2007 – “Morden & Foltern als Freizeitspaß – Killerspiele im Internet”
Sehr geehrter Herr Eich,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Februar 2007 an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks. In Ihrem Schreiben kritisieren Sie den o. g. Bericht der Sendung „Panorama”. Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Herr Dr. Müller, hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Es sind in der Tat eine Vielzahl von Zuschriften eingegangen. Da die User von „Killerspielen” im Internet besonders gut vernetzt sind und in vielen Foren zu Beschwerdebriefen aufgerufen wurde, wurde ein besonders starker Zugriff auf das Online-Angebot verzeichnet. Insofern ist es leider nicht verwunderlich, dass das Panorama-Forum kurzzeitig zusammengebrochen ist. Insgesamt sind schätzungsweise einige hundert E-Mails eingetroffen, im Wesentlichen von Usern sogenannter Killerspiele. Fragen, Anregungen und Kritikpunkte werden sehr ernst genommen und alle Zuschriften werden beantwortet. Eine Stellungnahme der Redaktion ist seit geraumer Zeit online verfügbar und auch immer wieder erweitert worden.
Wie etliche E-mails, Anschreiben und Anrufe in der Redaktion belegen, ist das Thema der Verbotsdebatte dabei sehr emotional geladen. Ich möchte allerdings betonen, dass die Redaktion Computerspieler weder als Nazis oder Vergewaltiger bezeichnet, noch sie als Gruppe ausgegrenzt oder diskriminiert hat.
Zu Ihren Vorwürfen im Einzelnen:
Zu Ziffer 1
Im Zusammenhang mit Call of Duty ist im Text davon die Rede, die Spieler kämen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen: „Familienväter, Schüler, Nazis”. Aus dieser Aufzählung abzuleiten, die Redaktion hätte alle CoD Spieler als „Nazis” bezeichnet, halte ich für absolut nicht zulässig. Vielmehr wurde mit dieser exemplarischen Aufzählung zum Ausdruck gebracht, dass es ein breites Spektrum von Spielern gibt. Richtig allerdings ist, dass es unter den CoD-Com-munitys auch rechtsextreme Gruppierungen gibt, die auf ihren Homepages rechtsextreme Symbole verwenden. Darüber haben auch Fachblätter wie c’t schon berichtet.
Zu Ziffer 2
Die Redaktion hat als Spielgenre nur die Ego-Shooter genannt, somit kann keine Vermischung von unterschiedlichen Genres stattgefunden haben. Der Begriff Killerspiele bezeichnet genreübergreifend Spiele, die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avataren in besonders brutaler Form” zum Inhalt haben.
Es wurde im Text deutlich gemacht, dass im konkreten Beispiel (Hildesheim) „im Internet” gespielt wird, es sich somit um die sogenannte „Mehrspieler-Funktion” (Internet-Variante) handelt, in der sog. Clans gegeneinander antreten können. Auch die von der Redaktion befragten Spieler haben dabei geschildert, dass in dieser Online-Variante Rollen wie „Nazis, Amerikaner oder Russen” gespielt werden können. Auch wurde im Kommentartext deutlich gemacht, dass man Zusatzmodifikationen (Patches) wie Hakenkreuze oder SS-Runen nur über das Internet downloaden kann. Und zwar illegal! Das heißt, derartige Symbole sind in der deutschen Originalfassung des Herstellers nicht enthalten. In der amerikanischen oder britischen Variante hingegen sehr wohl.
Die Hakenkreuz-Modifikation, die gezeigt wurde, wird im Text klar als illegale Internetmodifikation dargestellt. Die im Beitrag gezeigte gehörte nicht direkt zu Call of Duty, betrifft aber ein vergleichbares Zweite-Weltkriegs-Spiel von Mitgliedern desselben Entwicklerteams. An dieser Stelle ist der Redaktion ein Detailfehler unterlaufen, der am Inhalt allerdings nichts ändert, da – wie Sie selber schreiben – entsprechende Patches auch für Call of Duty verfügbar sind. Diese Modifikationen für Call of Duty und andere Kriegsspiele werden im Internet (legal und illegal) zahlreich angeboten. Sie sind jedem zugänglich und werden auch verwendet. Das ist völlig unstrittig.
In dem Beitrag stand aber weder der Grad der Verbreitung noch die Gruppe der User solcher Modifikationen im Mittelpunkt. Es ging allein um die Gefahr, die von solchen Modifikationen und dem Medium Internet ausgeht.
Call of Duty wird vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs gespielt. Niemand hat platt behauptet, dass User durch dieses Spiel zu Rechtsextremen würden. Im Beitrag sind zu Call of Duty zwei Positionen zu Wort gekommen. Der „Spieler” macht deutlich, dass der politische Hintergrund für ihn keinerlei Bedeutung hat und der Interviewpartner der Internetsicherheitsfirma hat seine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass durch dieses Spiel der Zweite Weltkrieg verharmlost würde. Ich halte eine Diskussion darüber, die übrigens auch in der Fachpresse geführt wird, für absolut zulässig und angemessen, zumal beide Positionen gehört wurden.
Das renommierte „Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen” (Prof. Pfeiffer) hat im Rahmen einer umfangreichen Studie zu „Killerspielen” Call of Duty 2 komplett nachgespielt und analysiert. Das Ergebnis u. a.:
„Tatsächlich wird der 2. Weltkrieg dem Spieler hier extrem realistisch dargeboten. Dies geschieht jedoch auf eine dermaßen unkritische Weise, das von einer Verharmlosung des Krieges gesprochen werden muss“.
Zudem haben die Hildesheimer CoD-Spieler bis vor kurzem im Internet mit einer Reichskriegsflagge posiert. Dieses Foto haben sie erst auf Anfrage des NDR Hörfunks aus dem Netz genommen. Auch wenn diese Spieler keinen rechtsextremen Hintergrund haben, kann man daran deutlich sehen, dass CoD zu einem verharmlosenden Umgang mit dem Zweiten Weltkrieg bzw. mit dem Nationalsozialismus führen kann. In den ausgestrahlten Interviewsequenzen ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die beiden Spieler CoD als reines Computerspiel verstehen. Zitat:
„Bei uns denkt keiner darüber nach, der könnte jetzt ein Nazi sein oder ein Amerikaner o-der ein Russe, sondern es geht wirklich nur um das reine Kämpfen. Das eine Team gegen das andere Team. Wie beim Fußball, nur ist das halt ein bisschen brutaler – das ist es ja nun mal wirklich auch”.
Und weiter:
„Das Faszinierende daran ist, es sieht im Computer mittlerweile schon genauso aus wie in echt, denke ich. Ich hab in echt noch nicht soviel Blut gesehen, aber es ist ein guter Nebeneffekt, und das macht das Spiel einfach auch spaßiger”.
Mit diesen 0-Tönen wurden durchaus die zentralen Aussagen der Spieler für den Beitrag ausgewählt.
Dass im Zusammenhang von Call of Duty von „Nazis” die Rede war, entspricht dem Sprachjargon der Hildesheimer CoD-Spieler, wie man an den obigen Interviewsequenzen ablesen kann. Der Inhalt des Spiels ist der Kampf der Alliierten gegen das nationalsozialistische Deutschland und seine Verbündeten. In diesem Zusammenhang wird auch in Spielforen und Testberichten immer wieder vom Kampf gegen die Nazis gesprochen. In den Call-of-Duty-Mehrspieler-Varianten kann übrigens auch die von der Redaktion erwähnte Version „Deathmatch” gespielt werden, „möglichst viele Menschen zu töten”.
Auch hier möchten wir auf den Prüfbericht des Kriminologischen Instituts Hannover (Prof. Pfeiffer) hinweisen:
„In Call of Duty 2 übernimmt der Spieler die Rolle verschiedener Soldaten in Kampfeinsätzen vor dem Szenario des 2. Weltkriegs – das Töten von Menschen ist damit zentraler und unumgänglicher Bestandteil des Spiels,…. Gewalt ist zentraler und gleichzeitig elementarer Bestandteil der Spielkonzeption. Der Hass auf den Feind und die Angst um das eigene „virtuelle” Leben erschweren den Verzicht auf Gewalt aus der stärkeren Position heraus immens. Das eigentliche Ziel, ein Ende des Kriegs, ist im Spiel nicht zu erreichen und wird auch nicht thematisiert. Vermutlich verstärkt dies den Eindruck, dass es wohl noch nahezu unendlich viele Gegner gibt, bevor das Grauen vorbei ist und somit bleibt die Hoffnung, dass man mit jedem toten Gegner dem Ende wenigstens ein kleines Stück näher kommt. … Mitunter ist der Soldat nicht sofort tot, sondern windet sich vor Schmerzen, kriecht einige Meter oder gibt noch einige Schüsse mit seiner Pistole ab … Es handelt sich somit um längere Todesanimationen, welche der Spieler durch das Töten dieser wehrlosen Sterbenden vorzeitig beenden kann”.
Auch das Verständnis der Hildesheimer Spieler, dass CoD eine Art Kampfsport ist, in dem „ein Team gegen das andere Team … wie beim Fußball” antritt, ist in der Auswahl der Interviewsequenzen durchaus zum Ausdruck gekommen.
In Bezug auf GTA – San Andreas wurde im Text deutlich darauf hingewiesen, dass die offizielle Handelsvariante diese Szenen nicht enthält, sondern, dass die gezeigte Spielvariante nur illegal über das Internet mit Sex-Szenen erweitert werden kann, z. B. über P2P Netze. Es wurde ein “zurückhaltender Ausschnitt” aus dieser Variante gezeigt. Dort ist es aber möglich, die Frau komplett zu entkleiden, die Kameraperspektive beliebig zu verändern und die Frau bei den sexuellen Handlungen herumzukommandieren. Auf einer “Befriedigungsskala” des Spielers wird dann angezeigt, wann die Sex-Szene beendet ist. Insgesamt denke ich, dass man derartige Spielmöglichkeiten durchaus als extrem frauenfeindlich, möglicherweise auch als Vergewaltigung werten könnte. Die Formulierung im Kommentar “möglichst viele Frauen vergewaltigen”, mag in diesem Zusammenhang etwas verkürzt gewesen sein.
Die Aussage, dass es im Internet keine Patches/Modifikationen gibt, die unstrittig gewalttätige sexuelle Handlungen zum Spielinhalt haben, ist nicht zutreffend. Derartige Patches/Modifikationen werden sehr wohl angeboten. Panorama liegt dieses Material vor.
Ich möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass es um die GTA „hot-coffee Mod.” auch international eine heftige Diskussion gegeben hat. In den USA beispielsweise haben Frauenrechts-gruppen (SWOP) und das National Institute on Media & Family (NIMF) gegen das Spiel protestiert und zum Boykott aufgerufen. Die Begründung: Das „Killerspiel” sei extrem frauenfeindlich und ermögliche den Mord von Prostituierten.
Noch eine Bemerkung zu dem Spiel GTA-San Andreas (USK frei ab 16) allgemein: Auch dieses Spiel wurde vom Kriminologischen Institut Niedersachsen nachgespielt und analysiert. Die Tester kommen hier zu folgendem Ergebnis:
„Im gesamten Spielverlauf wird Gewalt als normale, größtenteils alternativlose Konfliktlösungsmöglichkeit dargestellt. Dabei werden Gewalthandlungen deutlich visualisiert, auch schreiende, fliehende Opfer können mit den verschiedensten Waffen getötet werden. (…) In GTA gibt es verschiedenste Waffen. So kann man mit Schlag- und Stichwaffen (z. B. Baseballschläger, Schaufel, Messer, Samuraischwert oder Kettensägen, aber auch mit Schusswaffen wie Maschinenpistolen, Schrotflinten und Raketenwerfern sowie Wurfwaffen, wozu auch Granaten, Molotowcocktails und Rucksackbomben zählen, Menschen töten. (…) Das Spiel ist so aufgebaut, dass man auf Gewalt nicht verzichten kann”.
Den Vorwurf, die Redaktion hätte in ihrem Beitrag fast ausschließlich auf Szenen zurückgegriffen, die in Deutschland indiziert oder nicht verkäuflich seien, weise ich entschieden zurück. Auch der Vorwurf, es seien ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die ihn Deutschland ohnehin verboten seien, geht fehl. Im Gegenteil, alle verwendeten Szenen (außer zwei illegalen Internet-Modifikationen, die auch als solche gekennzeichnet wurden) stammen aus Spielen, die in Deutschland ganz normal gekauft wurden. Einige Spiele haben eine USK-Altersbeschränkung „frei ab 16 Jahren” oder „frei ab 18 Jahren”. Nur ein einziges Spiel ist indiziert, d. h. es darf in Geschäften nicht ausgestellt oder beworben werden, aber kann trotzdem legal an Volljährige verkauft werden. Im Ergebnis hat die Redaktion im Beitrag Spiele zitiert, die potentiell von der politischen Verbotsdebatte betroffen sein könnten.
In der Tat ist der Panorama-Beitrag meinungsfreudig. Über zwei Drittel des Beitrags beschäftigen sich mit der Diskussion um den § 131. Die Redaktion hat dabei die politische Diskussion um ein Verbot von „Killerspielen” abgebildet, die sich auch in der aktuellen Bundesratsinitiative ausdrückt und unterschiedliche Positionen (Schünemann/Beckstein – Zypries) zu Wort kommen lassen. Es ist aber durchaus ein Beitrag, in dem pointiert Meinungen vertreten werden, die ein Verbot von gewaltverherrlichenden „Killerspielen” als sinnvoll erachten.
Die Ermittler des LKA haben in diesem Zusammenhang (§ 131) fundierte Erfahrungen, da sie sich seit Jahren mit diesem Thema intensiv befassen.
Insgesamt wurde in diesem Beitrag nicht „dramatisiert”. Die Redaktion hat bei weitem nicht die brutalsten Spiele/Szenen ausgewählt. Aus dem Spiel „Der Pate” wären beispielsweise noch weit schlimmere Sequenzen möglich gewesen. An dieser Stelle zitiere ich noch einmal das Kriminologische Institut Hannover (Prof. Pfeiffer) aus dem Prüfbericht „Der Pate”:
„Eine die Menschenwürde verletzende Form der Gewaltdarstellung ist als erfüllt anzusehen, da im Spiel zahlreiche Gewalthandlungen wie Verbrennungen bei lebendigen Leib, Folter und das Psychische Brechen von Unschuldigen inszeniert werden. Hinzu kommen die brutalen Exekutionen bereits wehrloser Opfer. Diese Spielelemente überschreiten hinsichtlich ihrer Drastik das „normale Maß” von Gewaltdarstellungen in Computerspielen deutlich. Durch die ausufernde Darstellung von Verletzungen der Opfer, die dabei in der Regel auch um Gnade winseln, ist diesen Gewalthandlungen zudem ein besonderes Verrohungspotential zuzusprechen”.
Zu Ziffer7
Den Vorwurf, Panorama hätte Werbung und Redaktion unzulässig vermischt, weise ich deutlich zurück.
Bert Weingarten im Zusammenhang mit dem “Killerspiel” CoD zu interviewen, halte ich für völlig legitim. Er ist als Fachreferent zu zahlreichen internationalen und nationalen Kongressen zum Thema Internetsicherheit geladen, in Deutschland u. a. beim „Bund deutscher Kriminalbeamter” BdK. Zu den Zuhörern gehörten u. a. Kriminalisten, Innenminister und zahlreiche Journalisten. Zudem wird er auch von zahlreichen anderen öffentlich-rechtlichen, wie auch kommerziellen, Sendern interviewt, u. a. ZDF oder WDR. Auch zahlreiche Printmedien zitieren Weingarten als IT-Exper-ten (u. a. „Süddeutsche Ztg.” vom 11. Januar 2007, „Berliner Ztg.” vom 13. Februar 2007 und „die tageszeitung” TAZ vom 25. November 2006 und „Die Welt” vom 14. August 2006). Ich halte in diesem Zusammenhang den Vorwurf. Weingarten ein unzulässiges „Forum für seine wirtschaftlichen Interessen” geboten zu haben, für absolut nicht gerechtfertigt. Es wurde an keiner Stelle des Beitrags oder anderer Beiträge über irgendwelche Produkte der Internetsicherheitsfirma berichtet. Auch der Firmenname „Pan Amp” wurde nicht im Kommentartext erwähnt, sondern nur im Insert aufgeführt. In diesem Insert hat die Redaktion bewusst die Formulierung gewählt: „Internetsicherheitsfirma”.
Insgesamt ging es ausschließlich um Weingartens Einschätzung zu CoD, die im Übrigen nicht im Zentrum des Beitrags stand und die inhaltlich auch bislang von niemandem kritisiert wird.
Zu Ziffer 8/9
Wie etliche E-mails, Anschreiben und Anrufe in der Redaktion belegen, ist das Thema der sogenannten Killerspiele sehr emotional geladen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Redaktion Computerspieler weder als Nazis oder Vergewaltiger bezeichnet, noch sie als Gruppe ausgegrenzt oder diskriminiert haben. Im Beitrag wurde nicht über die Wirkung sog. Killerspiele diskutiert. Es wurde weder im Beitrag, noch in der Anmo-deration behauptet, dass Spieler zwangsläufig zu „Amokläufern” würden oder auch im realen Leben zu den Waffen greifen. In dem Beitrag geht es nicht darum, wissenschaftlich die Wirkung derartiger Spiele zu diskutieren. Es geht primär um die politische Verbotsdebatte, die sich auch in der aktuellen Bundesratsinitiative ausdrückt.
Dementsprechend hat die Redaktion auch keine Psychologen oder Medienwissenschaftler in diesem Beitrag berücksichtigt. Während der Recherche hat die Redkation sehr wohl mit den unterschiedlichsten Experten über das Problem der „Killerspiele” und die „Verbotsdebatte” gesprochen. (siehe hier auch die Antwort unter Ziffer l)
Zu Ziffer 11
Da die Redaktion einen Beitrag über die „Verbotsdebatte über Killerspiele” gemacht hat, mussten natürlich auch Szenen gezeigt werden, die einen gewissen Grad an „Brutalität” zum Inhalt haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings sehr deutlich machen, dass bei weitem nicht die brutalsten Spiele/Szenen ausgewählt wurden. Die Redaktion hat die Auswahl, auch unter dem Gesichtspunk des Jugendschutzes, sorgfältig abgewogen.
Im Übrigen möchte ich auf die „Prüfordnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle” USK §7 hinweisen. Die USK begründet demnach die Altersbeschränkung nicht allein mit der optischen Darstellung von Killerspielen (Computeranimationen, die als solche auch erkennbar ist/keine realen Bilder), sondern auch mit der Tatsache, dass die User selber aktiv das Spiel gestalten können, beispielsweise in der Rolle eines „Auftragskillers”.
Die Ausstrahlung der kurzen, abgefilmten Szenen nach 22:00 Uhr halte ich nach gründlicher Abwägung deshalb für vertretbar.
Zu Ziffer 12
Die Redaktion weist den Vorwurf, die Gruppe der „Computerspieler” diskriminiert zu haben, deutlich zurück. Der Beitrag diskutiert nicht Computerspiele allgemein, sondern ausschließlich soge-nannte „Killerspiele”. Diese thematische Verengung des Themas halte ich auch angesichts der aktuellen politischen Verbotsdebatte für absolut zulässig. Diesem Thema entsprechend waren auch die Beispielszenen ausgewählt.
Ich hoffe, damit auf die wichtigsten Fragen/Kritikpunkte eingegangen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Prof. Jobst Plog
— Ende des Antwortschreibens —
Zur Person Prof. Jobst Plog
Prof. Jobst Plog, geboren 1941. Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Nach Jurastudium Anwalt in Hannover. Seit 1977 Justitiar beim Norddeutschen Rundfunk, seit 1991 Intendant, 2003 – 2005 Vorsitzender der ARD. 1980-1991 Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Degeto-Film GmbH, dort Aufsichtsratsvorsitz von 1995- 1999, zugleich Vertretung der ARD im Aufsichtsrat der Filmförderungsanstalt. Seit 1995 Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Hamburg-Atelier GmbH. 1998 Präsident der Mitgliederversammlung von ARTE G.E.I.E, 1998 Wahl zum ARTE-Präsidenten, als Nebenamt von 1999 bis 2002. Zahlreiche Auszeichnungen, darunter der Orden der Französischen Ehrenlegion und die höchste Stufe des französischen Kulturordens “Les Arts et les Lettres”.”
Quelle: http://www.wdr.de/tv/civis/03civis02_11.phtml
Letzte Beiträge
- Die 10 besten iPad Spiele 2012
- Die zehn besten Games für den Mac
- Call of Duty: Modern Warfare 3
- Battlefield 3 im Test
- Die 10 besten Minecraft Textur Packs
- Die 10 besten Minecraft Server
- Das Phänomen Minecraft
- Die 10 besten Spiele für iPhone und iPod touch
- Die besten 10 Spiele für Nintendo 3DS
- Die 10 besten Spiele für Wii
